Allgemeine Geschäftsbedingungen Spiritsurftravels
Spiritsurftravels ist als Reiseveranstalter (z. B. der Camps in Ägypten und Spanien ) und ansonsten als Vermittler von Reisen und einzelnen touristischen Leistungen tätig. Der Veranstalter einer gebuchten Reise oder touristischen Leistung ergibt sich jeweils aus der Ausschreibung, er wird auch in der Buchungsbestätigung nochmals als Veranstalter benannt.
Vertragsbedingungen von Spiritsurftravels als Reiseveranstalter
Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Spiritsurftravels und dem Kunden, wenn und soweit Spiritsurftravels selbst Reiseveranstalter ist.
Anmeldung, Reisebestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Spiritsurftravels den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden. Das Mindestalter für die Teilnahme an Reisen bei Spiritsurftravels beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich und bei der Reisevoranmeldung vorzulegen was noch nicht zum Antritt der Reise von Spiritsurftravels gestattet sondern im Einzelfall durch Spiritsurftravels geprüft und entschieden wird.
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden die Reisebestätigung übermittelt wurde. Spätestens 5 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Reiseanmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der volle Betrag sofort fällig.
Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Spiritsurftravels dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung als PDF oder in sonstiger Textform übermittelt. An seine Reiseanmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch Spiritsurftravels, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei dieser gebunden.
Die von Spiritsurftravels veranstalteten Reisen stellen auf Grund ihres sportlichen Charakters erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Der Kunde sollte sich dies vor seiner Buchungsentscheidung bewusst machen und in Zweifelsfällen Beratung suchen.
Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung auf der Internetseite und im Prospekt. Spiritsurftravels behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen/Prospektangaben zu erklären. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Spiritsurftravels nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Im einzelnen kann es bei den Angeboten von Spiritsurftravels vor Ort zu Abweichungen ,Veränderungen, Alternativen oder gar einstellung kommen die durch Politische oder natürliche Ereignisse gegenwärtlich beeinträchtigt werden.Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Spiritsurftravels verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Ändernde oder ergänzende Abreden zu Spiritsurftravels ausgeschriebenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Spiritsurftravels, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. Leistungsträger (z.B. dritte Anbieter) und vermittelnde Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
Vermittlung zusätzlicher Leistungen durch Spiritsurftravels
Werden neben einem mit Spiritsurftravels geschlossenen Reisevertrag ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme oder einzelne touristische Leistungen anderer Anbieter (z.B. Unterkünfte, Wassersportkurse etc.) vermittelt, so gelten insoweit (Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631 ff BGB) die Vermittlerbedingungen von Spiritsurftravels. Das Zustandekommen des vermittelten Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, soweit diese als Vertragsbestandteil einbezogen werden.
Vermiet und Kursbedingungen
Spiritsurftravels ist bei den Kursen und im Vertrag bestehendenVermietungen von Sportausrüstung berechtigt, die Übergabe jeglicher Sportausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des zb.:(Windsurf/Kitesurfmaterials, SUP), Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer etc.) des Mieters hinsichtlich der sicheren Nutzung der Sportausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann Spiritsurftravels den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die im Paket enthaltende Kurs/Mietgebühr einbehalten.
Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund auf Erstattungen bei mindestens 75 Prozent erbrachter Leistung seitens Spiritsurftravels dar. Liegt die erbrachte Leistung unter 75 Prozent so wird der Prozentsatz der im Paket beinhaltendem Kurse prozentual auf die erbrachte Leistung berechnet und erstattet.Bei im Paket enthaltene Vermietungsgebühren für Sportgeräte werden keine Kosten erstattet.
Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch seiner Person mutwillig und fahrlässig entstehen.
Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Sportausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Kursteilnehmer/Mieter verpflichtet, jegliche Sportausrüstung vor jedem gebrauch zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Kursteilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Sportausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Kursteilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers/Mieters.
Bei einer Leistung die nur die Vermittlung seitens Spiritsurftravels beinhaltet, greifen automatisch die Geschäftsbedingungen des Dritten.Daher sollte jeder Kursteilnehmer/Mieter sich vorab über die Geschäftsbedingungen des Dritten informieren.
Preisänderungen
Spiritsurftravels ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für sie nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Spiritsurftravels nicht zu vertreten sind: zb.:(Wechselkurse für die gebuchte Reise, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit Transfers, Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.) Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als zwei Monaten liegen.
Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Spiritsurftravels ist verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
Spiritsurftravels hat eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von Spiritsurftravels verlangt werden, sofern Spiritsurftravels diese ohne Mehrpreis anbieten kann oder die Rückerstattung des bis zu dem Tag gezahlten Reisepreises.
Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich erklärt werden.
Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Spiritsurftravels spätestens am 14. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde kann in diesem Fall die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot von Spiritsurftravels verlangen, sofern diese ohne Mehrpreis aus den Angeboten von Spiritsurftravels erfüllt werden kann oder die Rückerstattung des bis zu dem Tag gezahlten Reisepreises.
Rücktritt, Umbuchung durch den Reisenden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt aus Nachweisgründen schriftlich zu erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eintrifft. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %, vom 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %, vom 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 80 % , vom 7. bis zum Tag des Reisebeginns 90 %, danach und bei Nichtantritt 100% vom Reisepreis.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertrag eintritt. Hierfür entsteht eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro. Spiritsurftravels kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende Spiritsurftravels gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit 50,- EUR berechnet und wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Spiritsurftravels nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Spiritsurftravels behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Spiritsurftravelsr verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reisepaketleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden und Bestandteil des gebuchten Paketes sind, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Spiritsurftravels ist in den folgenden Fällen berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen: Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch Reiseveranstalter oder dessen Vertreter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Spiritsurftravels kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Leistet Spiritsurftravels nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reisenden geboten ist.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Haftung
Spiritsurftravels haftet für die gewissenhafte Kurs und Veranstaltungs- Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungens, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungs- gemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Sportausrüstung ausgenommen bei Vermittlung an Dritte.
Die Teilnahme an Kurs- und Freizeitangeboten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Ausflüge, Kurse, Material, Apartmentvermittlung usw.)
Die Haftung von Spiritsurftravels erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Sport- und Freizeitangebot verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung von Sport- und Freizeitangeboten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen. Spiritsurftravels übernimmt keine Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer. Ebenfalls schließt Spiritsurftravels Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden aus.
Bei Verlust oder Schaden von Surfmaterial durch grob fahrlässige Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. Die Haftung des Reiseveranstalter wegen vertraglichen Schadensersatzansprüchen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin wird für nichtkörperliche Schäden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb eines Jahres, § 651m BGB. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche zurückweist.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Die Information über solche Bestimmungen durch Spiritsurftravels bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger des EU-Staats, indem die Reise zur Buchung angeboten wird ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Spiritsurftravels wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitlich Aufklärung.
Ergeben sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist der Kunde deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass Spiritsurftravels seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten nicht durch Spiritsurftravels zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
Versicherungen
Spiritsurftravels empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung,Auslandsversicherung,Haftpflichtversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote
Vermittelte Fremdleistungen
Leistungen anderer Veranstalter, die in der Leistungsbeschreibung entsprechend kenntlich gemacht sind, vermittelt der Reiseveranstalter lediglich mit der Folge, dass die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdveranstalters Anwendung finden. Spiritsurftravels haftet nicht für die Erbringung der Leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Fremdveranstalter, auf die der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
Bildverwertung
Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin willigen ein, dass sie während der Reise bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert, gefilmt und dieses Bildmaterial im Rahmen der Vermarktung von Spiritsurftravels verwendet werden dürfen. Der Reiseveranstalter weist ebenfalls darauf hin dass es vorkommen kann, dass auch Journalisten die Reisen für Aufnahmen und Berichte begleiten. Ein Wiederspruch der Bild und Filmverwertung muss beim Reiseveranstalter schriftlich eingelegt werden.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen impliziert nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags.
Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klage des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. In den übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Ausschreibung kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen der Ausschreibung bleiben daher bis zu der auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung der Puresurfcamps GmbH vorbehalten.
Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 ff BGB (soweit die Puresurfcamps GmbH als Reiseveranstalter tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).